Prinzipien in Genossenschaften —
warum man in einer Wohnungsbaugenossenschaft anders wohnt

Seit ihren Gründungen basieren Genossenschaften auf Selbsthilfe und Solidarität aller Genossenschaftsmitglieder. Wesensmerkmal einer Genossenschaft ist, dass sich dort viele kapitalschwache Personen sammeln um gemeinsam einen großen Betrag zusammen­zutragen. Dieser wird dann zum Nutzen und Vorteil aller Genossenschaftsmitglieder eingesetzt. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende drei Prinzipien in Genossenschaften:

Prinzipien in Genossenschaften - Demokratie, Identität, Förderung der Mitglieder
Kreislauf der Prinzipien in Genossenschaften

Das Demokratieprinzip

Unabhängig von der Summe der Geschäftsanteile hat jedes Genossen­schaftsmitglied eine Stimme. Die Mitglieder­versammlung zählt aus diesem Grund zum höchsten Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Außerdem haben alle Genossenschaftsmitglieder die gleichen Rechte und Pflichten.

Eine demokratische Rechtsform ist jedoch kein Garant für Demokratie. Die Vergangenheit und Gegenwart belegen, dass Demokratie in Genossenschaften im Wesentlichen von der politischen Kultur der Mitglieder und Organe abhängt.

Das Identitätsprinzip

Es findet eine Vertauschung der üblichen Rollen statt, die für die Genossenschaftsmitglieder identitätsstiftend ist. So werden in Wohnungs­genossenschaften die wohnungssuchenden Genossenschaftsmitglieder zu Bauherren und die wohnungsnutzenden Genossenschaftsmitglieder zu Vermietern.

Das Förderprinzip

Die Genossenschaftsmitglieder erwerben durch den freiwilligen Eintritt in die Genossenschaft die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Förderung durch die Genossenschaft. In der Regel steht die wirtschaftliche Förderung oft an erster Stelle.

Unseren Beobachtungen nach haben sich insbesondere die größeren, aber auch die kleineren Genossenschaften von diesen Prinzipien verabschiedet. Die Mitgliederversammlungen bzw. Vertreterversammlungen sind zu Pflichtveranstaltungen verkommen, wo nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestimmungen abgearbeitet werden. Echte Mitbestimmung und Demokratie im Sinne der o.g. Prinzipien findet dort nicht statt.

Genossenschaftsmitglieder fühlen sich nicht mehr als ihr eigener Vermieter. Sie werden größtenteils wie Mieter behandelt und erfahrungsgemäß auch so bezeichnet. Um ihre Interessen zu wahren, müssen Genossenschafts­mitglieder immer mehr das Mietrecht in Anspruch nehmen und vor Gericht ziehen, anstelle die Mitgliederversammlung bzw. Vertreterversammlung und Satzung dafür zu nutzen.

Bei Nutzungsentgelten, die sich innerhalb der Spanne des Mietspiegels bewegen oder sogar darüber liegen, kann man nicht mehr von einer wirtschaftlichen Förderung der Genossenschaftsmitglieder sprechen. Damit werden Genossenschaften zu Mietpreistreibern und in diesem Fall könnte man auch bei dem Vermieter XY wohnen.

Was können Sie tun?

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