Eigentumswohnungen in Wohnungsbaugenossenschaften

In vielen Wohnungsbaugenossenschaften sind derzeit die Vorstände aufgrund von Satzungsänderungen* berechtigt Immobilienwirtschaft zu betreiben. Das bedeutet der Vorstand kann ohne Zustimmung der Mitglieder Teile des Genossenschaftsbestandes verkaufen. Dies können entweder ganze Häuser aber auch nur einzelne Wohnungen sein. Der Vorstand kann außerdem auf Kosten der Mitglieder Eigentumswohnungen neu bauen und verkaufen. Es gibt sogar schon Wohnungsbaugenossenschaften, die dies umgesetzt und verwirklicht haben. Diese Tatsachen widersprechen zutiefst dem Wesen von Genossenschaften aus folgenden Gründen:

Was können Sie tun?

*

Die Satzungsänderungen erfolgten aufgrund der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes von August 2006.

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